Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht lädt ein zur Fachtagung

Verfassungsänderungen in der Republik Serbien – Verfahrensaspekte

Freitag, 29. September 2017, ab 10 Uhr

Institut für Vergleichende Rechtswissenschaften, Terazije 41, Belgrad

Anlassgebend ist der Aktionsplan für Kapitel 23 im Prozess des Beitritts der Republik Serbien zur Europäischen Union, der die Änderung der Verfassung im Bereich der Justiz bis Ende 2017 vorsieht. Die gegenwärtigen Umstände stellen die Erreichung dieses Ziels innerhalb der vorgeschriebenen Frist in Frage. Die postsozialistische Erfahrung der Republik Serbien weist auf eine ausgeprägte konstitutionelle Starrheit hin, die für Transitionsstaaten nicht geeignet ist. In Serbien gab es seit 1990 - außer der Verabschiedung der neuen Verfassung von 2006 - keine weiteren Versuche von Verfassungsänderungen. Daher ist die Frage nach den wirklichen Gründen für die Verzögerung der Verfassungsreform zunächst im Bereich der Verfahrensaspekte aufgeworfen worden. Damit entsteht eine Reihe von Fragen, die Antworten suchen, und die geplante Tagung zielt darauf ab, sie zu identifizieren, die Diskussion zu fördern und Lösungen für die folgenden offenen Fragen anzubieten:

- Welche verfassungsrechtlichen Änderungen erfordert der Aktionsplan für Kapitel 23?

- Inwieweit stellt das geplante Revisionsverfahren ein Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der verfassungsmäßigen Stabilität und der verfassungsmäßigen Flexibilität her, mit der Notwendigkeit, dass verfassungsrechtlichen Normen kein Hindernis für den Prozess des demokratischen Übergangs und der Konsolidierung darstellen?

- Hat der Verfassungsgesetzgeber die Verfassungsmaterie, die sich leichter ändern lässt, und jene, die sich schwerer ändern lässt, in einer vernünftigen Art und Weise verteilt?

- Ist das Instrument des Referendums die rationale Wahl für die Konstitutionalisierung der Revisionsgewalt in einer Übergangsgesellschaft?

- Sollten Verfassungsänderungen in Etappen oder Teilen oder eine totale Verfassungsreform durchgeführt werden?

- Gibt es eine hinreichend klar definierte verfassungsrechtliche Identität Serbiens als eine inhärente Beschränkung der Revisionsgewalt?

- Beispiele für die Ausübung der Revisionsgewalt, um undemokratische Ziele im vergleichenden Verfassungsrecht zu erreichen, stellen das eigentliche Problem des Missbrauchs der Revisionsgewalt dar und damit die Frage nach möglichen Kontrollregeln.

Die Teilnahme an der Konferenz mit dem Antrag per E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

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