Die Anwendung des Unionsrechts bei der Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften in der Zeit vor dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union

Mit dem Beitritt der Republik Kroatien zur EU sind die Rechtsvorschriften der Union für alle Ebenen der kroatischen Behörden (staatliche Behörden und Gerichten aller Niederlassungen) verpflichtend geworden, da sie basierend auf dem Prinzip der Hierarchie, Vorrang vor nationalem Recht genießen. Die Frage ist jedoch, welche Auswirkungen diese Rechtsvorschriften vor dem Beitritt Kroatiens zur EU hatten, nämlich in der Phase, die nach der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Republik Kroatien und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten erfolgte. Dies ist die Phase, in der sich die Länder der Region befinden, denen die kroatischen Erfahrungen von vielfachem Nutzen sein können. Der Aufsatz von Daria Pugel, Richterin des Verwaltungsgerichtshofes in Rijeka, deutet auf die Bedeutung der europäischen Besitzstandes in der Auslegung der inländischen Rechtsnormen hin, insbesondere welche Bedeutung diese Rechtsvorschriften für das Wettbewerbsrecht hatten. Obwohl das Unionsrecht im kroatischen Rechtssystem im Allgemeinen keine formelle Rechtsquelle war, ist es seit der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ein wichtiger Leitfaden für die Interpretation der unklaren oder unbestimmten nationalen Gesetzgebung sowie die Grundlage für die Lückenfüllung der nationalen Normen, damit diese dem Sinn und Geist des gemeinschaftlichen Besitzstandes angepasst werden. Die Arbeit kann hier heruntergeladen werden.

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