Religiöse Symbole in den Gerichten der Republik Serbien

Die Hervorhebung religiöser Symbole in den Gerichten der Republik Serbien wird durch das Verfassungsbekenntnis für einen säkularen Staat geregelt. Aus dieser Perspektive erscheint das Problem nur als eine Angelegenheit der Eidesleistung. Das Erscheinungsbild der Räumlichkeiten, die Kleidung und das Aussehen des Personals stellen kein Problem dar, da das Tragen von amtlicher Kleidung und das Verbot von Sportkleidung vorgeschrieben wird. In Serbien ist kein praktischer Fall über umstrittene religiöse Symbole in den Gebäuden der Gerichte bekannt. Über die Aspekte von religiösen Symbolen in serbischen Gerichten berichten Dragić Radovanović und Miloš Stanić. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro conventione in den Beschlüssen des Rates für staatliche Beihilfen von Bosnien und Herzegowina

Das Gesetz über das System der staatlichen Beihilfe in Bosnien und Herzegowina (BiH) wurde im Jahr 2012 verabschiedet und ist von besonderer Bedeutung für den Beitritt von BiH zur Europäischen Integration. Es zeigt, dass sich BiH entschieden hat, die EU-Standards im Bereich des staatlichen Interventionismus zu akzeptieren, aber auch die Absicht hat, den Bereich der Industriesubventionen zu reformieren. Mit der Einrichtung des Rates für staatliche Beihilfen hat BiH ein System staatlicher Beihilfen festgelegt und neue Elemente in das Rechtssystem von BiH eingeführt, wie die Doktrin von Wirkung und indirekter Auswirkung von gesetzlichen Bestimmungen zeigt. Die Analyse von Samir Sabljica stellt das Beihilfesystem unter Berücksichtigung von drei Beschlüssen des Rates für staatliche Beihilfen von BiH dar, in denen eine interpretierende Harmonisierungsklausel verwendet wurde. Das zeigt, dass der Rat als eine staatliche Behörde zur Genehmigung beantragter staatlicher Beihilfen auch EU-Vorschriften berücksichtig hat. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Über die Wahl der Richter des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien

Ende des Jahres 2015 sind die Mandate von fünf Richtern des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien abgelaufen. Die Mandate von vier der fünf Richter wurden für weitere sechs Monate verlängert und laufen auf jeden Fall Anfang Juni 2016 aus. Darüber hinaus ist ein Mandat schon seit 2010 bzw. seit 2011 vakant, und zu Beginn dieses Jahres ist ein (verlängertes) Mandat eines anderen Richters abgelaufen. Das Verfassungsgericht arbeitet derzeit mit zehn anstelle von dreizehn Richtern, wie es in der Verfassung der Republik Kroatien vorgesehen ist, und wenn das kroatische Parlament nicht bald neue Richter wählt, wird diese Zahl auf sechs Richter fallen. Für die Entscheidungsfindung in den meisten Verfahren ist eine einfache Mehrheit von sieben Richtern notwendig. Eine Nicht-Auswahl von neuen Richter würde zur Blockade des kroatischen Verfassungsgerichts führen. Mit diesem Problem und den Lösungsoptionen beschäftigt sich Petar Bačić in seiner Analyse, die hier heruntergeladen werden kann.

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