Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und die Vereinbarkeit des Datenschutzsystems von BiH mit dem neuen europäischen Rahmen

Die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) legt die EU als Raum des freien Verkehrs personenbezogener Daten fest. Sie schützt das höchste Maß an Achtung des Rechts auf Privatsphäre unter Berücksichtigung der Interessen der EU-Bürger, der nationalen Sicherheit und der Wirtschaft. In der Arbeit von Petar Mrkonjić werden nach der Vorstellung der grundlegenden Konzepte und Daten zur Verabschiedung der Verordnung neue Lösungen in Bezug auf die Rechte der Inhaber und Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen analysiert. Die Analyse konzentriert sich auf bestimmte Aspekte der Anwendung der Verordnung unter besonderer Berücksichtigung des Zustands des Schutzes personenbezogener Daten in Bosnien und Herzegowina. Der Autor weist nach, dass der Gesetzgeber in Bosnien und Herzegowina nicht den in der Verordnung festgelegten Standards folgt und daher die Ausfuhr von personenbezogenen Daten in Bosnien und Herzegowina nicht zu erwarten ist. Dies wird sich auch auf den "europäischen Weg" von Bosnien und Herzegowina auswirken. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

Gerichtsbarkeit von BiH: Störung oder Impuls zum Fortschritt

Die Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht diskutiert zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres im Kreis der MitarbeiterInnen und Freunde ein aktuelles öffentlich-rechtliches Thema. In diesem Jahr sprach Goran Nezirović auf der Jahresabschlussveranstaltung in Anwesenheit von vierundsechzig TeilnehmerInnen zum Thema "Die Gerichtsbarkeit von Bosnien und Herzegowina: Störung oder Impuls für den Fortschritt". Die zweistündige Diskussion und der dynamische Austausch der anwesenden AnwältInnen, RichterInnen, UniversitätsprofessorInnen und BeamtInnen zeugen von der extrem hohen Selbstkritik der TeilnehmerInnen und der eindeutigen Bereitschaft, sich an der Justizreform von BiH verantwortungsvoll zu beteiligen. Die Diskussion wurde mit dem Vortrag von Goran Nezirović geleitet und inspiriert. Sie kann hier abgerufen werden.

Über das Schweigen der Juristen

Zum Abschluss des Jahres 2017 erinnern wir an das Vorwort der 13. Ausgabe der Blätter für Öffentliches Recht. Sie können es hier lesen.

Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Unzurechnungsfähigen im System der strafrechtlichen Sanktionen - Mängel in der serbischen Gesetzgebung und mögliche Alternativen

In der serbischen Gesetzgebung werden Verletzungen von Sicherheitsmaßnahmen strafrechtlich geahndet und sind im bestehenden System fest verankert. Die Autorin des Artikels, Anđela Bogojević, analysiert Sicherheitsmaßnahmen gegenunzurechnungsfähige Personen im System der strafrechtlichen Sanktionen und schlägt vor, sie von der Strafgesetzgebung zu trennen, weil sie dem Zweck des Strafrechts und der Verhängung strafrechtlicher Sanktionen zuwiderlaufen. Sie hält fest, dass die serbischen Rechtsvorschriften weit davon entfernt sind, die Behandlung von unzurechnungsfähigen Personen im Bereich der Sozialmaßnahmen zu regeln, und schlägt eine Reihe von Interventionen in den jeweiligen Regelwerken vor.

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