Warum Bosnien und Herzegowina nicht die Schweiz oder das Deutschland Südosteuropas ist

Die Übersetzung des schriftlichen Beitrags von Joseph Marko von der Fachtagung zum Thema Föderalismus in Bosnien und Herzegowina (Sarajevo, 20. Oktober 2019) kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 08. 12. 2019)

Einladung zur Jahrestagung der Stiftung Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht

Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht lädt Freunde und MitarbeiterInnen zum jährlichen Abschlusstreffen ein, das im Zeichen der Perspektive von Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zur europäischen Integration stehen wird. Die Einladung kann über diesen Link abgerufen werden.

(veröffentlicht am 06. 12. 2019)

Die Rechtsstellung der Vertreter der Republik Serbien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Arbeit von Nataša Plavšić, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, analysiert die Rechtsstellung des Vertreters Serbiens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.Neben der Rolle des Vertreters, seiner Wahl und der Kontrolle seiner Arbeit, präsentiert die Autorin auch ausgewählte vergleichende Lösungen, um auf die Probleme hinzuweisen, die beseitigt werden sollten, um die wirksame Vertretung der Republik Serbien zu gewährleisten. Die Autorin betont, dass der serbische Mechanismus ein gutes Beispiel für die Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist. Sie schlägt jedoch vor, Unklarheiten in Bezug auf das Verhalten von Vertretern bei der Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beseitigen, indem eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für ihr Vorgehen festgelegt und die Durchsetzung auf nationaler Ebene geregelt wird.

(veröffentlicht am 05. 12. 2019)

Eine Analyse der Bestimmung der Zuständigkeit für Entscheidungen des Verfassungsgerichts der Republik Serbien im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Das Justizsystem der Republik Serbien ist mit dem Problem der Verfassungsstreitigkeiten konfrontiert. Es betrifft das Verhältnis zwischen dem Verfassungsgericht und den ordentlichen Gerichten, insbesondere dem Obersten Kassationsgericht. Die ausdrückliche rechtliche Befugnis des Verfassungsgerichts, einen einzelnen Rechtsakt in einem Verfassungsklageverfahren für nichtig zu erklären, ist nämlich ein Stolperstein in der Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und den ordentlichen Gerichten. Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe, diese Befugnis auf gerichtliche Entscheidungen anzuwenden, um als Instanzgericht der "vierten Instanz" zu fungieren und damit die Arbeit der ordentlichen Gerichte außergerichtlich zu überprüfen; gleichzeitig verletzt es aber auch die Verfassung, die dies ausdrücklich verbietet. Die Kontroverse über dieses Thema war für die Debatten über die Arbeit des serbischen Verfassungsgerichts in den letzten zehn Jahren von zentraler Bedeutung. Radomir Zekavica betrachtet in der Analyse, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, die Chronologie und die Hauptargumente des Problems und zeigt die Modelle zur Lösung des Problems auf.

(veröffentlicht am 20. 11. 2019)

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