Verfassungsmäßigkeit von Sofortmaßnahmen anlässlich der COVID-19-Pandemie in Bosnien und Herzegowina

Hat die Exekutive gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen geschützte Menschenrechte und Freiheiten, indem sie in Bosnien und Herzegowina außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen hat? Das Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht bietet mit einer Analyse von Jasmin Muratagić einen Überblick über Vorschriften zur Regelung des Ausnahmezustands und des Ausnahmezustands in Bosnien und Herzegowina sowie einen Überblick über festgestellte und mögliche Verstöße gegen das Verfassungsrecht in Bosnien und Herzegowina. Maßnahmen der Exekutive sind problematisch in Bezug auf Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie Meinungsfreiheit. Der Autor stellt beispielsweise fest, dass die Entscheidungen der Republika Srpska (RS) und des Distrikt Brčko (DB) Panik und Unruhen im Ausnahmezustand zu verbieten, verfassungswidrig sind, dass die Entscheidung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina, den Flughafen Sarajevo vorübergehend zu schließen, aus mehreren Gründen gegen die Verfassung verstößt und dass Anordnungen der Entitäten, die Versammlungsfreiheit einzuschränken wegen sprachlicher Ungenauigkeiten verfassungsrechtlich problematisch sind. Die Analyse kann hier heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 4. Mai 2020)

Vorbereitungsdienst für Richter/Staatsanwälte in Bosnien und Herzegowina: Vergleich mit dem Modell der Justizakademie in der Republik Serbien

In der fünften Analyse des bosnischen Modells der Ausbildung von JuristInnen für die richtliche oder staatsanwaltliche Funktion stellt der Richter des Bezirksgerichts in Bijeljina, Dragoslav Erdelić, in vergleichender Weise die Vor- und Nachteile des serbischen (Justizakademie) und des bosnischen (Staatsprüfungs-) Modells dar. In der Analyse, die unter diesem Link heruntergeladen werden kann, kommt er zu dem Schluss, dass Bosnien und Herzegowina kein reguliertes System für die Ausbildung von JuristInnen für die Positionen von RichterInnen/ StaatsanwältInnen hat, sondern ein faires System etablieren sollte, das allen JuristInnen die gleichen Möglichkeiten im Wettbewerbsverfahren bietet, weil es alle JuristInnen in die gleiche Position bringt. Das Modell der Justizakademie wäre in Bosnien und Herzegowina anwendbar und würde ein besseres und erfahreneres Personal in die Justiz einführen, würde es den JuristInnen jedoch nicht leichter machen, RichterIn oder StaatsanwältIn zu werden.

(veröffentlicht am 1. Mai 2020)

Stärken und Schwächen des neuen Bewertungssystems für RichterInnen: Erfahrungen der RichterInnen nach dem ersten Jahr sowie Änderungsvorschläge

Das Kompetenzzentrum  für Öffentliches Recht (KÖR) beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Richtervereinigung der FBiH, gemeinsame Aktivitäten zur Herstellung der Integrität von Justiz und Staatsanwaltschaft fortzusetzen. Die erste von mehreren geplanten Aktivitäten ist die fachliche Beratung zur Bewertung der Arbeit der RichterInnen in Bezug auf die Anwendung der seit Anfang 2019 geltenden Kriterien. Im Jahr 2018 organisierte das KÖR unter Ausarbeitung neuer Kriterien zwei Expertenkonsultationen. Das KÖR setzt diese Aktivitäten nun fort und bereitet eine Konsultation zu den Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Kriterien vor. Hier veröffentlichen wir einen Bericht der Richterin des Kantonsgerichts in Sarajevo, Nives Abdagić, in dem Erfahrungen mit der Vorbereitung der Stellungnahmen der Abteilung des Obersten Gerichts zur Arbeit von erstinstanzlichen RichterInnen vorgestellt werden. Die Ansichten von Richterin Abdagić eröffnen mehrere Aspekte, zu denen eine Fachdiskussion eröffnet werden sollte. Das Papier kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 27. April 2020)

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