Externe Justizkontrolle in Serbien durch Ernennung von Richtern per Dekret des Präsidenten

Die KÖR-Mitarbeiterin Vesna Rakić-Vodinelić analysiert die Erklärung des Staatssekretärs im Justizministerium über die Ernennung von Richtern in der Republik Serbien. Danach benötige die serbische Justiz eine externe Kontrolle. Diese sei, so die Vorstellung, von dem Präsidenten der Republik durchzuführen. Die Grundlage stelle die Befugnis zur Ernennung von Richtern dar. Einschlägig sei dabei das französische Modell der Richterernennung. In der Analyse werden die für die Justizunabhängigkeit geltenden internationalen Standards, sowie die Verfassungslösungen in Serbien geklärt. Dargestellt sind auch Entwürfe von Verfassungsänderungen aus dem Jahr 2018. Angeführt sind Beispiele der politischen Einflussnahme des derzeitigen Präsidenten der Republik Serbien auf die serbische Justiz, sowie Beispiele für das Erliegen dieser Einflussnahme. Daraus folgt, dass die gegenwärtige Situation keinesfalls zu Gunsten der Verfassungsreform spricht. Die Verfassungsreform würde dazu führen, dass der Präsident selbst oder gar auf Vorschlag des Hohen Justizrates Richter ernennt. Das Papier kann unter diesem Link heruntergeladen werden.​

(veröffentlicht am 22. 07. 2020)​

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