Daytoner Verfassung: Merkmale und charakteristische Probleme

Nach einer zehnjährigen Umgehung wird das Thema Verfassungsänderungen in Bosnien und Herzegowina als wichtige Voraussetzung für Rechtsreformen wieder aufgenommen. Diesbezüglich erinnert das KÖR an die Studie von Edin Šarčević "Daytoner Verfassung: Merkmale und charakteristische Probleme" (Sarajevo 2009) und macht das Fach- und Wissenschaftspublikum auf die Antinomien des bestehenden Verfassungsmodells aufmerksam. Die Studie hebt die Schwächen des BiH-Modells hervor und weist auf Abweichungen von den öffentlich-rechtlichen Standards hin. Sie beschreibt auch den Inhalt der notwendigen Änderungen, sowohl aus nationaler als auch aus internationaler Sicht. Dies bringt politische Strukturen auf die Bedeutung von Rechtsstandards und auf Konzepte zurück, die nur durch eine standardisierte Begriffsbedeutung produktiv in eine moderne Verfassung integriert werden können. Das zentrale Problem, die Ethnonominierung und die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Unterscheidung zwischen Volk und Nation, hängt mit den Fragen der Ethnisierung der Gesellschaft in Bosnien und Herzegowina, der Internationalisierung der Verfassung, dem vorübergehenden Charakter von Anhang 4 und der Legalisierung der Kriegsergebnisse zusammen. Diese Elemente beziehen sich auf die verfassungsrechtlichen Konstellationen, die geändert werden müssen, um zu einem Rechtsstaatsmodell zu gelangen. Die Studie ist heute so aktuell wie vor zehn Jahren und kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

(veröffentlicht am 28. 01. 2021)

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